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Wer gesund ist,
ist reich,
ohne es zu wissen.

 

 

 

 

Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Da Sie beim Heilpraktiker Privatpatient sind, müssen Sie diese Kosten selbst übernehmen.

Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten oder gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherung besteht die  Möglichkeit einer Erstattung. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollten Sie evtl. im Vorfeld den Kostenträger befragen.


Die Bezahlung ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe durch Ihre Private Krankenversicherung in vollem Umfang an mich zu leisten.
Gerne bespreche ich die anfallenden Kosten vor der Behandlung mit Ihnen.